Vorbeugende Maßnahmen
Angesichts der Tendenz, dass die Zahl der Suchtkranken allmählich zunimmt, erhalten verschiedene Rehabilitationsprogramme sowie unterschiedliche Ansätze zur Behandlung und Unterstützung von Menschen bei ihrer Genesung oberste Priorität. Darüber hinaus wurde die Arbeit von Fachkräften, die als Berater in Suchtbehandlungsprogrammen tätig sind, zu einem der strittigen Themen (Doukas & Cullen, 2010). Tatsache ist, dass sich diese Fachkräfte stark mit den suchtkranken Klienten identifizieren können und deren Bedürfnisse besser verstehen (Doukas & Cullen, 2010). Gleichzeitig besteht ein hohes Rückfallrisiko, das durch die Arbeit mit Personen, die dieselben Substanzen konsumiert haben und ähnliche Probleme haben, bedingt ist.
Um die rechtlichen und ethischen Risiken zu minimieren, die mit der Arbeit von genesenen Suchtfachleuten in einem bestimmten Programm verbunden sind, können die folgenden Maßnahmen empfohlen werden. Erstens erhöht eine zu starke Einbindung in die Klienten und eine zu starke Einbindung in die Arbeit in vielen Fällen das Risiko eines Rückfalls (Doukas & Cullen, 2010). Daher ist es von entscheidender Bedeutung, eine gewisse Distanz zwischen einem Berater und einer süchtigen Person herzustellen. Außerdem sollte ein bestimmter Zeitplan eingehalten werden, der keine Überlastung zulässt. Darüber hinaus können die ethischen Risiken, die mit der Arbeit von Suchtberatern verbunden sind, durch eine angemessene Vertraulichkeitspolitik und eine informierte Zustimmung sowohl der Berater als auch der Patienten, die eine Genesung benötigen, minimiert werden. Dies wird dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von ethischen Problemen erheblich zu verringern und Missverständnisse zu vermeiden. Schließlich sollten sich alle Genesungsbegleiter ihrer Sensibilität gegenüber diskutierten Substanzen bewusst sein (Doukas & Cullen, 2010). Die Art des Berufs setzt die ständige Interaktion mit Menschen voraus, die ein substanzkonsumierendes Verhalten zeigen. Aus diesem Grund sollten sie zusätzliche psychologische Unterstützung erhalten, um ihre Gesundheit und ein hohes Maß an Widerstandsfähigkeit gegenüber Suchtverhalten zu gewährleisten.
Vertraulichkeitspolitik
Der Zweck der vorliegenden Vertraulichkeitspolitik ist es, zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter des Projekts und seine Teilnehmer die bestehenden Anforderungen an die Offenlegung persönlicher Daten und vertraulicher Informationen korrekt umsetzen. Jede Person hat das Recht zu bestimmen, welche Art von Informationen über sie gesammelt und wie sie verwendet werden können. Darüber hinaus ist gemäß dem Privacy Act von 1974 die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten strengstens untersagt (“The Privacy Act of 1974”, n.d.). Schließlich besagt das Datenschutzgesetz von 1998, dass alle personenbezogenen Daten auf Papier und in elektronischer Form gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Zerstörung gesichert werden müssen (Sharp, 2013).
In Übereinstimmung mit diesen Dokumenten sollten alle Berater, die an dem Programm teilnehmen, die Vertraulichkeit der Patienten wahren und deren Recht auf Privatsphäre respektieren. Die Fachkräfte sollten bestrebt sein, vertrauensvolle Beziehungen zu den Klienten aufzubauen, indem sie sich auf eine respektvolle Partnerschaft einlassen, die auf die Erzielung positiver Ergebnisse im Prozess ihrer Interaktion abzielt (ACA, 2014). Gleichzeitig sollten alle Berater private Informationen von den Klienten erfragen; nur diese sind für die Behandlung von Nutzen und können sich direkt auf die Ergebnisse auswirken (ACA, 2014). Die auf diese Weise gewonnenen Daten sollten vor allen Versuchen geschützt werden, sie für andere Zwecke zu verwenden. Die im Projekt tätigen Fachkräfte können Daten nur mit Zustimmung der Klienten oder in Übereinstimmung mit der bestehenden rechtlichen und ethischen Begründung weitergeben (NASW, n.d). Die Vertraulichkeit der Daten kann jedoch verletzt werden, oder die Berater können die privaten Daten offenlegen, wenn dies erforderlich ist, um einen Klienten, eine Fachkraft oder andere Personen vor erheblichem Schaden zu bewahren, der durch das Verschweigen einiger wichtiger Informationen entstehen kann (ACA, 2014). Verstöße gegen diese Richtlinie werden in jedem Fall untersucht und mit strengen Strafen geahndet, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Referenzen
ACA. (2014). 2014 ACA Code of Ethics. Web.
Doukas, N., & Cullen, J. (2010). Entziehungskursteilnehmer, die im Suchtbereich arbeiten: Fallstricke für einen Rückfall in den Drogenmissbrauch. Drugs: Bildung, Prävention und Politik, 17(3), 216-231.
NASW. (n.d.). Ethischer Kodex. Web.
Sharp, T. (2013). Das Recht auf Privatsphäre: Verfassungsmäßige Rechte und Datenschutzgesetze. Web.
Das Datenschutzgesetz von 1974. (n.d.). Web.